Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

Snapbox Fotoboxen / Eventservice Hamburg

AGB


 

§ 1 Geltungsbereich / Vertragsbestandteil

1. Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Fotoboxen und Zubehör, die zwischen Snapbox / Eventservice Hamburg (im Folgenden „Vermieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Mieter“) geschlossen werden. Bei Mietern, die als Unternehmen (juristische Person) auftreten, handelt der jeweils vom Unternehmen benannte Ansprechpartner, Mitarbeiter oder sonstige Vertreter als bevollmächtigter Erfüllungsgehilfe des Mieters. Der Mieter haftet für das Verhalten seiner Vertreter, Mitarbeiter, Gäste oder sonstigen Dritten wie für eigenes Verhalten.


 

2. Abweichende, widersprüchliche oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nur anerkannt, wenn der Vermieter ihnen schriftlich zustimmt.

3. Die AGB gelten — soweit gesetzlich zulässig — auch für alle künftigen Mietverträge zwischen denselben Parteien.

4. Der Vertrag kommt zustande durch (a) die Unterzeichnung des Mietvertrags durch den Mieter, (b) die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Vermieter (z. B. per E-Mail), (c) die Zahlung der Rechnung durch den Mieter oder (d) die tatsächliche Überlassung bzw. Entgegennahme der Fotobox. Die Geltung der AGB wird durch den Mietvertrag, die Rechnung oder die schriftliche Bestätigung ausdrücklich vereinbart.


 


 

§ 2 Mietgegenstand

1. Mietgegenstand ist die in Angebot/Buchung beschriebene Fotobox inklusive aller zum Paket gehörenden Geräte und Zubehörteile (z. B. Kamera, Drucker, Studiolicht, Touchscreen, Requisiten, Kabel, ggf. Hintergrund etc.).

2. Zubehör und Extras, die im Vertrag nicht genannt sind, sind nicht Teil des Mietgegenstands.


 

§ 3 Vertragszeitraum, Lieferung, Aufbau und Rückgabe / Abholung

  1. Der Mietzeitraum sowie Liefer-, Aufbau- und Abholzeitpunkt werden individuell vereinbart und schriftlich bestätigt und/oder schriftlich auf  Mietvertrag festgehalten.


 

  2. Die Fotobox steht dem Mieter am Veranstaltungstag für die im Mietvertrag genannte Nutzungszeit zur Verfügung. In der Regel erfolgt die Abholung am Folgetag. Sollte die Abholung am Folgetag nicht möglich sein, sei es aus organisatorischen Gründen, oder weil die Veranstaltungsstätte in der die Fotobox aufgestellt ist durch die Fotobox behindert werden würde, oder weil der Mieter keinen Zugang oder keine Abstellmöglichkeit bereitstellt, ist der Vermieter berechtigt, die Fotobox spätestens bis 22:30 Uhr am Veranstaltungstag abzuholen.

In diesem Fall besteht kein Anspruch des Mieters auf Mietminderung oder Rückerstattung. Abholungen nach 22:30 Uhr erfolgen nur nach vorheriger, ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung. Durch eine nicht ermöglichte Abholung entstehende Mehrkosten, Wartezeiten oder erneute Anfahrten gehen zu Lasten des Mieters.

   3. Der Vermieter übernimmt Lieferung und Aufbau der Fotobox am vereinbarten Ort und Zeitpunkt. Der Mieter stellt gegebenenfalls benötigten Stromanschluss bzw. sonstige notwendige Infrastruktur sicher – soweit vereinbart.

4. Der Mieter stellt sicher, dass bei Rückgabe / Abholung Zugang und eine Abstell- bzw. Parkmöglichkeit bestehen. Er trägt die Verantwortung für eine gangbare Zufahrt bzw. Parkmöglichkeit – insbesondere bei Veranstaltungen, schlechtem Wetter, eingeschränktem Zugang oder behördlichen/externen Einschränkungen.

5. Wird die Abholung nicht ermöglicht (z. B. weil kein Zugang, keine Parkmöglichkeit oder falscher Abholort), kann der Vermieter nach Ablauf einer angemessenen Frist die Fotobox selber abholen und berechnet für den Aufwand ggf. eine zusätzliche Aufwandspauschale.

6. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter. § 546a BGB (stillschweigende Verlängerung) wird ausgeschlossen.


 

§ 4 Pflichten bei Nutzung

1. Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox und das Zubehör nur bestimmungsgemäß und sorgfältig zu nutzen. Uneingeschränkt gilt, dass:

die Fotobox in trockenen, überdachten und witterungsgeschützten Räumen aufgestellt werden muss; Außenaufstellung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters und mit geeigneter Überdachung/Schutz.

keine Veränderungen am Mietgegenstand vorgenommen werden dürfen (z. B. Umbauten, Anbauten, Beschriftungen, Entfernung von Kennzeichnungen, Entfernen von Seriennummern o.ä.).

Bedienungs- und Pflegeanleitungen des Vermieters zu beachten sind.

Zubehör, Kabel etc. so aufgestellt werden, dass keine Stolpergefahr, keine Überbelastung und keine Beschädigung durch Dritte entsteht.

2. Der Mieter hat direkt nach Übergabe bzw. Aufbau die Funktionsfähigkeit zu prüfen und etwaige Mängel oder Schäden schriftlich zu dokumentieren. Mängel, die später erkannt werden, sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.

3. Bei Schäden, Verlust oder Diebstahl der Fotobox bzw. einzelner Bestandteile haftet der Mieter und ersetzt den Wiederbeschaffungswert bzw. Reparaturkosten – soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

4. Es dürfen nur Personen die Fotobox nutzen, die der Mieter eingewiesen hat oder selbst betreut; eine Weitergabe an Dritte / Untervermietung bedarf der schriftlichen Zustimmung.


 

§ 5 Mietpreis, Zahlung, Kaution, Stornierung

1. Der Mietpreis ergibt sich aus Angebot oder Vertrag und enthält ggf. Zubehör, Lieferung, Aufbau etc. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

2. Ist eine Anzahlung vereinbart, muss diese binnen der vereinbarten Frist geleistet werden; andernfalls kann der Vermieter die Buchung stornieren.

3. Restzahlung ist spätestens bis zum vereinbarten Datum bzw. vor Übergabe der Fotobox fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter Verzugszinsen und/oder Schadensersatz verlangen.

4. Der Vermieter kann bei berechtigtem Interesse eine Mietkaution verlangen; die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe, abzüglich ggf. anfallender Kosten für Schäden oder Reinigung.

5. Wird der Mietvertrag durch den Mieter storniert, gelten folgende Regelungen (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde):


 

bis 28 Tage vor Veranstaltung: 25 % des Mietpreises

bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Mietpreises

bis 7 Tage vor Veranstaltung: 75 % des Mietpreises

unter 7 Tagen vor Veranstaltung: 100 % des Mietpreises

6. Eine kurzfristige Stornierung (z. B. < 7 Tage vor Veranstaltung) berechtigt den Vermieter, den vollen Mietpreis zu verlangen, da eine anderweitige Vermietung in der Regel nicht mehr möglich ist.


 

§ 6 Haftung und Schadensfälle

1. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, bzw. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie. Für leichte Fahrlässigkeit und Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, falsche Aufstellung, Witterungseinflüsse, Stromausfall, unzureichende Stromversorgung oder sonstige äußere Einflüsse zurückgehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

2. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, Fehlfunktionen, Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands bzw. Zubehörs – soweit nicht anders schriftlich vereinbart. In diesem Fall haftet der Mieter mindestens mit dem materiellen Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert.

3. Der Mieter verpflichtet sich, bei Unfällen, Beschädigungen oder Diebstahl unverzüglich den Vermieter und ggf. die Polizei zu informieren und alle zur Schadensklärung und −minderung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu unterstützen.


 

§ 7 Rücktritt / Unmöglichkeit der Leistung / Höhere Gewalt

1. Sollte der Vermieter wegen höherer Gewalt (z. B. behördliche Verbote, Naturkatastrophen, extreme Witterung, Stromausfall, Pandemien) oder unverschuldeter Umstände den Vertrag nicht erfüllen können, wird der Mieter unverzüglich informiert. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

2. Auch bei unvorhersehbaren technischen Defekten kann der Vermieter zurücktreten; sofern möglich, wird eine Ersatzbox angeboten. Ist keine Ersatzlösung möglich, erfolgt Rückerstattung der geleisteten Zahlungen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


 

§ 8 Abbau, Rückgabe und Abholzeiten / Verzögerungen

1. Bei der Übergabe bzw. beim Aufbau der Fotobox muss eine berechtigte, volljährige Person des Mieters oder ein von ihm bestimmter Vertreter vor Ort sein. Diese Person bestätigt die vollständige und funktionsfähige Übergabe der Fotobox. Ab diesem Zeitpunkt geht die Obhutspflicht auf den Mieter über.

Bei der Abholung muss ebenfalls sichergestellt sein, dass Zugang besteht und eine berechtigte Person anwesend ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Für eine verspätete Rückgabe oder verspätete Bereitstellung der Fotobox am vereinbarten Abholzeitpunkt gelten folgende Vertragsstrafen bzw. Nachgebühren:


 

ab 15 Minuten Verspätung: 20 € Pauschale

ab 30 Minuten Verspätung: 40 € Pauschale

ab 60 Minuten Verspätung: 75 € Pauschale

je weitere angefangene Stunde: 50 € zusätzlich


 

Zusätzlich können nachgewiesene Mehrkosten entstehen, wenn eine erneute Anfahrt erforderlich wird oder Wartezeit zu organisatorischen Problemen führt (z. B. Parkkosten, Sperrungen, Nachtzuschläge).

3. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass bei der Rückgabe die örtlichen Gegebenheiten (Zugang, Parkplatz, Anfahrt) geeignet sind — insbesondere bei Events mit eingeschränkten Parkmöglichkeiten. Wird die Abholung aufgrund solcher Umstände verhindert oder erheblich erschwert, gilt die Rückgabe als nicht ordnungsgemäß erfolgt; der Vermieter ist berechtigt, zusätzliche Kosten für Wartezeit, Mehraufwand oder erneute Anfahrt zu berechnen.


 

§ 9 Urheberrecht und Bildrechte

1. Der Vermieter haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter (z. B. durch Gäste), die Fotos ohne Einwilligung veröffentlichen oder verbreiten.


 

§ 10 Salvatorische Klausel, Schriftform

1. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags bzw. dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Klauseln werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.

3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist — soweit zulässig — der Sitz des Vermieters: Hamburg

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise verstehen sich daher ohne Umsatzsteuer.

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